Hausordnung

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Hausordnung Icon_minitimeSa 8 Feb - 18:20

:: Hausordnung  ::
genjitsu wa zankoku na kanjou de michiteita

Alle Mitglieder der Internatsgemeinschaft sind selbst für die angemessene und sinnvolle Benutzung des ihnen anvertrauten Gutes und für die Anwendung und Einhaltung einer dafür bestimmten Ordnung verantwortlich.


1. ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN:
1.1 Niemand darf sich selbst und andere mutwillig gefährden. Das Hantieren mit gefährlichen Gegenständen, das Werfen von Schneebällen und Ähnlichem, sowie das Sitzen auf den Geländern des Treppenhauses und auf Fensterbänken ist untersagt. Durchgänge sind jederzeit freizuhalten. Das Ballspielen ist nur mit Softbällen auf dem Schulhof und anderen Außenanlagen erlaubt.

1.2 Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben

1.3 Alkohol, Zigaretten und Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände strengstens verboten. Sollte man einen Schüler mit diesen Stoffen antreffen, oder sollte dieser sie eingenommen haben, ist mit Konsequenzen zu rechnen. Tiere dürfen auf den Zimmern ebenfalls nicht gehalten werden.


2. BENUTZUNG DES SCHULGEBÄUDES:

2.1 Das Schulgebäude kann von Schülern ab 07:15 Uhr betreten werden. Nach dem allgemeinem Schulschluss um 16:00 Uhr, können die Klassenräume für unterrichtsbezogene Arbeiten und Clubs verwendet werden. Das Schulgebäude wird um 20:15 Uhr vollständig abgeschlossen, nachdem alle Zimmer geräumt wurden.

2.2 Direkt nach dem Läuten zum Unterricht sucht jeder Schüler unaufgefordert seinen Platz auf und verhält sich ruhig, bis eine Lehrkraft anwesend ist.

2.3 Krankheitsfälle sind bis zu Unterrichtsbeginn der Schulleitung zu melden. Sollte es der Fall sein, dass ein Schüler aufgrund von Krankheiten sehr oft fehlt, hat die Schule die Erlaubnis, nachzuforschen, ob der Schüler wirklich krank ist. Liegt eine Täuschung vor, darf ein Schüler auch der Schule verwiesen werden.

2.4 Sämtliche Räume und Einrichtungsgegenstände sind in geordnetem und sauberem Zustand zu halten, auftretende Sachschäden sind umgehend dem Fachlehrer zu melden. In jedem Raum ist von der Klasse nach Ende des täglichen Unterrichts aufzustuhlen.


3. BENUTZUNG DES WOHNGEBÄUDES:

3.1 Aufstehzeiten von Montag bis einschließlich Freitag sind auf 6:30 Uhr festgelegt. Anschließend kann ein Frühstück von 06:50 Uhr bis 08:00 Uhr in der Schulkantine zu sich genommen werden. Am Wochenende werden diese Regelungen außer Kraft gesetzt, ein Frühstück wird in der Kantine aber von 7:00 Uhr bis 10:00 Uhr angeboten.

3.2 Besuchszeiten im Internat sind ausschließlich am Wochenende von 13.00 Uhr bis spätestens 21.00 Uhr erlaubt. Die Besucher müssen sich bei den diensthabenden Pädagogen anmelden.

3.3 Zimmer müssen stets in einem ordentlichen Zustand hinterlassen werden. Für die Reinigungsarbeiten werden in der Putzkammer verschiedene Utensilien angeboten, welche nach ordnungsgemäßer Nutzung wieder an ihren Ursprungsplatz zurück gestellt werden müssen.

3.4 Die Zimmer dürfen mit eigenen Möbeln ausgestattet werden, nachdem diese vom zuständigen Heimleiter begutachtet und genehmigt wurden.

3.5 Offenes Licht (Kerzen, Feuerzeuge etc.), gefährliche und leicht entzündliche Materialien (Feuerwerkskörper, Chemikalien etc.) sowie Küchen- und Heizgeräte (Toaster, Tauchsieder, Wasserkocher, Entsafter etc.) dürfen in den Zimmern nicht betrieben werden.

3.6 Sexuelle Handlungen sind auf dem gesamten Schul- und Internatsgelände verboten.

3.7 Liegt ein Problem vor, kann man sich an einen Lehrer oder zuständigen Pädagogen wenden.
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